Vorab: Ich habe mitbekommen, dass seit jüngerer Vergangenheit Politiker und Wahlkampfhelfer angegriffen werden und es zu körperlichen Übergriffen kommt.

Dies ist zu verurteilen. Ich verachte jede Art von Gewalt, gegen wen auch immer!!!

Bundestagswahlen in Deutschland

Dennoch möchte ich hier meine Gedanken zu der Demokratie in Deutschland niederschreiben (angeregt durch einen Beitrag von Andreas Clauss).   

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Gewählt werden auf Bundesebene nur die Mitglieder des Bundestages. Darüber möchte ich mich jetzt auch gar nicht intensiver auslassen.

Ich erinnere mich nur an die letzte Wahl, bei der die Parteien mit den verschiedenen Kanzlerkandidaten angetreten sind. Man hatte da die Wahl (das ist meine persönliche Meinung) zwischen Pest und Cholera. Man musste sich also, sofern man wählen wollte, für den am wenigsten schlechtesten Kanzler entscheiden (obwohl man den ja auch nicht direkt wählt). Herausgekommen ist ein Kanzler mit Erinnerungslücken, der bei entsprechender medialer Aufmerksamkeit für Cum-Ex krachend gescheitert wäre und es bleibt ja zumindest ein „Geschmäckle“, das der jetzige Kanzler evtl. den Wähler schon vor der Wahl um viele Mrd Euro geprellt hat.

Nur zum Vergleich: Ich musste mich nach meiner Firmeninsolvenz für angeblich nicht gezahlte 1.200DM (!) Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung verantworten. Diese resultierten aus einer Falschbuchung der Krankenkasse, was ich jedoch nicht hinreichend beweisen konnte. Die monatlichen Beiträge an Krankenkassen lagen in meinem Unternehmen damals bei vielleicht 30.000DM. Im Verlaufe des Verfahrens sagte der Staatsanwalt dann zu mir: „Wenn Sie das Urteil nicht anerkennen, veranlasse ich eine Tiefenprüfung bei Ihnen, dann finden wir auf jeden Fall etwas“. Ich wurde verurteilt zu 20 Tagessätzen, was in der Konsequenz dazu führte, dass ich keine Privatinsolvenz beantragen konnte, da ich kein redlicher Schuldner mehr war.

Ich wurde also von der Staatsanwaltschaft offen erpresst.   

Das wird Herrn Scholz sicher nicht passieren … jetzt ohnehin nicht mehr. Wie auch immer …

Ihr legt also Euren Wahlzettel in die Wahlurne…

Anmerkung (Satire)

Urne: bauchiges, meist verziertes Gefäß zum Aufnehmen der Asche eines Toten

… und gebt eure Stimme ab. Genau betrachtet ist es tatsächlich so: Ihr gebt eure Stimme ab, die danach nicht mehr da ist.

Die Letzte Wahl ging also folgendermaßen aus:

(Ergebnisse d. Bundestagswahl 2021)

So bildete sich die Regierung ohne Zutun des Wahlvolkes

Übrigens- der Kommentar von A.Baerbock in der Wahlnacht zum Ergebnis von 14,7% war:

"... das ist ein klarer Regierungsauftrag."

Neulich sagte Sie zu den Umfrageergebnissen der AfD von 25%: "Man muss ganz klar sagen, dass 75% der Bürger die AfD nicht wählen wollen" ... hhm ... soso 

Das illustriert sehr schön die Problematik unserer „Demokratie“: Selbst, wenn sich die Parteien inhaltlich unterscheiden würden, was im Verlaufe der Legislatur immer beliebiger wird, bekommen wir nicht, was wir wollen. Grundsätzlich ist nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung repräsentiert, bezieht man die 24% Nichtwähler mit ein.

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Das Richtige Problem ist jedoch noch viel gravierender! Die „Repräsentanten des Volkes“ haben zwar alle Kompetenzen. Sie bestimmen also über unser Leben und unser Vermögen aber haben dafür keinerlei Verantwortung. Neuerdings müssen sie nicht einmal mehr befürchten von der Presse für Fehler zum Rücktritt genötigt zu werden, da die Presse zu einem Propaganda- Organ verkommen ist. Mehr noch: Die Politiker erhalten, trotz ihrer evtl. gemachten Fehler, eine stattliche Pension, bezahlt vom Gemeinwesen, die sie sich selber festlegen. Auch darauf haben wir keinen Einfluss.

Ich möchte das an folgenden Beispielen etwas näher beleuchten:   

Keine Verantwortung für Inhalte!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 56 

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.


Art 34 

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Ein Kommentar dazu von Stephan Brandner (AfD)

Nach absolut herrschender Ansicht in der Literatur begründet die Ableistung des Eides gemäß Art. 64 Abs. 2, 56 GG weder Zuständigkeiten noch Rechte und Pflichten der Bundesregierungsmitglieder. Er ist „in keinem denkbaren Sinne konstitutiv“, sondern bekräftigt vielmehr deklaratorisch die im einfachen Recht und insbesondere in der Verfassung fixierten Pflichten von Bundeskanzler und Ministern. Eine etwaige Zuwiderhandlung ist demnach weder gerichtlich angreifbar noch strafbewehrt.

Die maßgebliche Bedeutung des Eides liegt somit außerhalb der rechtlichen Sphäre. Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag und „in einer Form, die den besonderen Ernst dieses Versprechens dokumentiert“, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.

Aufgrund dieser Rechtsauffassung kann unserer Ansicht nach auch auf einen Amtseid verzichtet werden, was aber die aktuelle Rechtslage nicht her gibt.

Quelle: Stephan Brandner (AfD) • 15.08.2022 (Link)

Keine Verantwortung für Straftaten

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,  …

Ach so … Wenn also die kriminelle Vereinigung eine verfassungsrechtlich anerkannte Partei ist, darf sie sich gründen … hhhm … interessant!!!

Wer schreibt solche Gesetze?

Keine Verantwortung für wirtschaftliche Schäden!

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

  • 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

Was sagt der § 54 (BGB)?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit

(1) Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften der §§ 24 bis 53 entsprechend anzuwenden. Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch staatliche Verleihung Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften über die Gesellschaft entsprechend anzuwenden.

(2) Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.

Nochmal für alle: Eine Partei ist ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit und ist vom Absatz (2) freigestellt. Sie haftet also nicht für Rechtsgeschäfte weder persönlich noch als Körperschaft.

Mein Fazit

Der Gewinner kann machen was er will!

Die Wahl zwischen Freiheit und Sklaverei ist nicht möglich. Ihr könnt jedoch eure Aufseher bestimmen

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Kommentare

Jan (Admin)
Vor 14 Tage

Gern könnt ihr mit mir darüber diskutieren (Eure e-Mail Adresse erscheint dabei nicht mit im Kommentar)